Scheidungsformular

1. Welcher Ehegatte stellt den Scheidungsantrag?

Ehefrau/Lebenspartnerin
Ehemann/ Lebenspartner

2. Name und Adresse der Ehefrau/ Lebenspartnerin:

3. Name und Adresse des Ehemannes/ Lebenspartners:

4. Letzte gemeinsame Ehewohnung:

5. Ehebezogene Daten:

Ja
Nein, es ist geplant eine gemeinsame Regelung zu erarbeiten:

6. Wann haben Sie sich getrennt?

Nein
Ehefrau
Ehemann
Die Ehewohnung ist aufgelöst

7. Sind aus Ihrer Ehe/ Lebenspartnerschaft gemeinsame Kinder hervorgegangen?

Nein, die Ehe blieb kinderlos
Ja:
Bei der Ehefrau
Beim Ehemann
Andere Regelung:
Wir wollen das gemeinsame Sorgerecht beibehalten
Derjenige Elternteil, der den Scheidungsantrag stellt, soll das alleinige Sorgerecht erhalten (in diesem Fall geben Sie bitte unten unter dem Punkt Nr.: 14 Weitere Mitteilungen die Gründe für ein alleiniges Sorgerecht an.)
Das Umgangsrecht wird einvernehmlich gehandhabt
Anders z. B. streitig? Dann sollten Sie beim zuständigen Jugendamt ein moderiertes Elterngespräch mit Ihrem getrennten Ehepartner/ Lebenspartner vereinbaren und mit Unterstützung des JA eine Regelung miteinander erarbeiten:

8. Kindesunterhalt?

Kindesunterhalt wird gemäß Düsseldorfer Tabelle gezahlt
Andere Regelung:

9. Zustimmung des anderen Ehegatten/ Lebenspartners zum Scheidungsantrag:

Ja
Nein

10. Versorgungsausgleich (Rentenausgleich):

Ja
Nein, da die Ehe bis heute nicht länger als drei Jahre dauerte
Nein, da beide Eheleute im Scheidungsverfahren auf den Versorgungsausgleich verzichten wollen
Nein, da wir beide den Versorgungsausgleich bereits durch einen Ehevertrag ausgeschlossen haben (Name und Anschrift des Notariats und Datum sowie Urkunden-Nr. des Ehevertrages benennen).

11. Ehegattenunterhalt:

Nein
Das ist nicht nötig, da wir bereits einen entsprechenden Ehevertrag haben
Ja, der Verzicht soll verbindlich im Scheidungsverfahren vereinbart werden
Ja, aber wir werden den Verzicht eigenverantwortlich nach Abschluss des Scheidungsverfahrens untereinander vereinbaren

Haben Sie eine Vermögensauseinandersetzung durchgeführt?

Nein
Ja, und zwar durch Ehevertrag; Anschrift des Notariat und Urkunden-Nr.:

13. Wie hoch ist Ihr zusammengerechnetes Nettoeinkommen im Monat? Angaben zu vollen 500 € reichen aus, es sei denn ein Ehegatte ist Geringverdiener.

14. Weitere Mitteilungen:

15. Verfahrensvollmacht:

Bitte mailen Sie mir eine Vollmacht, die ich Ihnen unterzeichnet im Original zurücksenden werde.
Ich habe noch Fragen, bitte geben Sie mir einen Telefontermin.